Geblitzt: Welche Strafe droht?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw drohen je nach Höhe und Tatort regelmäßig 20 bis 800 Euro, bis zu zwei Punkte in Flensburg und bis zu drei Monate Fahrverbot. Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Wie wird die Strafe nach dem Blitzen berechnet?

Entscheidend sind die vorwerfbare Überschreitung nach Toleranzabzug, der Tatort innerorts oder außerorts und die Fahrzeugart. Gefährdung, Sachbeschädigung, Vorsatz und einschlägige Vorverstöße können die Sanktion erhöhen.

Ab wie viel km/h zu schnell gibt es Punkte in Flensburg?

Ab 21 km/h zu schnell wird bei Pkw und Motorrädern regelmäßig mindestens ein Punkt eingetragen. Ab 31 km/h innerorts beziehungsweise 41 km/h außerorts sind es regelmäßig zwei Punkte.

Ab wann droht nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot?

Ein reguläres Fahrverbot droht bei Pkw ab 31 km/h zu schnell innerorts und ab 41 km/h zu schnell außerorts. Zusätzlich kommt regelmäßig ein Monat Fahrverbot in Betracht, wenn nach einer rechtskräftigen Überschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres erneut mindestens 26 km/h zu viel festgestellt werden.

Welche Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?

Bei standardisierten Geschwindigkeitsmessungen werden unter 100 km/h regelmäßig 3 km/h und ab 100 km/h regelmäßig 3 Prozent vom Messwert abgezogen. Bei bestimmten Messverfahren, etwa einer Nachfahrmessung, können andere Toleranzen gelten.

Welche zusätzlichen Kosten entstehen beim Bußgeldbescheid?

Bei einem Bußgeldbescheid entstehen zusätzlich mindestens 28,50 Euro aus einer Gebühr von mindestens 25 Euro und regelmäßig 3,50 Euro Zustellauslagen. Die Gebühr beträgt grundsätzlich 5 Prozent der Geldbuße, weshalb sie bei hohen Bußgeldern über 25 Euro liegen kann.

Was passiert, wenn ich in der Probezeit geblitzt werde?

Eine Überschreitung von mindestens 21 km/h nach Toleranzabzug gilt in der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß. Beim ersten A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit von zwei auf vier Jahre.

Welche Strafe gilt, wenn ich auf der Autobahn geblitzt wurde?

Auf Autobahnen gelten für Pkw regelmäßig die Außerorts-Sätze des Bußgeldkatalogs. Ab 21 km/h zu schnell droht ein Punkt und ab 41 km/h zu schnell regelmäßig ein Fahrverbot.

Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Bestimmte behördliche oder gerichtliche Maßnahmen können die Verjährung jedoch unterbrechen und neu beginnen lassen.

Wie lange kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der erlassenden Behörde eingehen. Ob er sinnvoll ist, hängt etwa von Messung, Fahreridentifizierung, Beweisfoto und möglichen Verfahrensfehlern ab.

Bußgeldtabelle: Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die Übersicht zeigt die Regelsätze für fahrlässig begangene Geschwindigkeitsverstöße mit Pkw, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen ohne Anhänger. Maßgeblich ist die Überschreitung nach Toleranzabzug; Gebühren und Auslagen des Bußgeldverfahrens sind nicht eingerechnet.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot innerorts und außerorts
Zu schnell Bußgeld innerorts Punkte innerorts Fahrverbot innerorts Bußgeld außerorts Punkte außerorts Fahrverbot außerorts
bis 10 km/h 30 Euro keine keines 20 Euro keine keines
11–15 km/h 50 Euro keine keines 40 Euro keine keines
16–20 km/h 70 Euro keine keines 60 Euro keine keines
21–25 km/h 115 Euro 1 Punkt keines 100 Euro 1 Punkt keines
26–30 km/h 180 Euro 1 Punkt regelmäßig 1 Monat bei Wiederholung* 150 Euro 1 Punkt regelmäßig 1 Monat bei Wiederholung*
31–40 km/h 260 Euro 2 Punkte 1 Monat 200 Euro 1 Punkt regelmäßig 1 Monat bei Wiederholung*
41–50 km/h 400 Euro 2 Punkte 1 Monat 320 Euro 2 Punkte 1 Monat
51–60 km/h 560 Euro 2 Punkte 2 Monate 480 Euro 2 Punkte 1 Monat
61–70 km/h 700 Euro 2 Punkte 3 Monate 600 Euro 2 Punkte 2 Monate
mehr als 70 km/h 800 Euro 2 Punkte 3 Monate 700 Euro 2 Punkte 3 Monate

* Die Wiederholungstäterregelung kommt regelmäßig in Betracht, wenn nach einer rechtskräftigen Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren wird. Die Werte beruhen auf der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung und § 4 BKatV; Vorsatz, Gefährdung, Sachbeschädigung, besondere Fahrzeugarten oder Voreintragungen können zu abweichenden Sanktionen führen, sodass die Übersicht keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.