Geblitzt: Was jetzt wichtig ist
- Prüfen Sie, ob Sie einen Anhörungsbogen, einen Zeugenfragebogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben.
- Notieren Sie bei einem Bußgeldbescheid sofort das Zustellungsdatum. Für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung.
- Machen Sie keine vorschnellen Angaben zum Tatvorwurf, wenn Fahrerfrage, Messung oder mögliche Nebenfolgen noch ungeklärt sind.
- Bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot sollten auch Probezeit, frühere Verkehrsverstöße und bereits vorhandene Eintragungen berücksichtigt werden.
Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid unterscheiden
Dokument Bedeutung Was zu beachten ist Anhörungsbogen Die Behörde gibt dem Betroffenen Gelegenheit, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zur Sache müssen nicht vorschnell gemacht werden; erforderliche Personalangaben sind davon zu unterscheiden. Bußgeldbescheid Der Bescheid setzt die behördlich verhängten Rechtsfolgen fest, etwa Geldbuße und gegebenenfalls Fahrverbot. Ein Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Maßgeblich ist § 67 OWiG.Eine Anhörung dient zunächst dazu, dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Wer selbst betroffen ist, muss sich nicht zum Tatvorwurf belasten. Ob und welche Erklärung sinnvoll ist, hängt insbesondere von Fahreridentifizierung, Messfoto und Akteninhalt ab.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Der Einspruch kann sich gegen den gesamten Bußgeldbescheid oder nur gegen bestimmte Beschwerdepunkte richten. Vor einer Beschränkung sollte geprüft werden, welche rechtlichen Folgen damit verbindlich werden können.
Ist die Zweiwochenfrist abgelaufen, wird der Bescheid grundsätzlich rechtskräftig. Deshalb sollte ein Bescheid nicht allein wegen einer laufenden Anfrage bei Versicherung, Behörde oder Anwalt liegen bleiben.
Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Rechtsfolgen hängen unter anderem von der Höhe der vorwerfbaren Überschreitung, dem Tatort innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften, der Fahrzeugart und möglichen Voreintragungen ab. Für gewöhnliche Pkw enthält der amtliche Bußgeldkatalog folgende Regelfolgen; die Bewertung mit Punkten ergibt sich aus Anlage 13 FeV.
Überschreitung Innerorts Außerorts 21–25 km/h 115 Euro, 1 Punkt 100 Euro, 1 Punkt 26–30 km/h 180 Euro, 1 Punkt 150 Euro, 1 Punkt 31–40 km/h 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 200 Euro, 1 Punkt 41–50 km/h 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51–60 km/h 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 480 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61–70 km/h 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot Mehr als 70 km/h 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate FahrverbotZusätzlich kann bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot relevant werden. Wer bereits wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h rechtskräftig belangt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt, muss die Wiederholungstäterregelung besonders beachten.
Ein Fahrverbot lässt sich nicht automatisch durch eine höhere Geldbuße ersetzen. Ob ausnahmsweise davon abgesehen werden kann, ist eine Einzelfallfrage; hierzu informiert auch der Beitrag Fahrverbot in Bußgeld umwandeln.
Warum Akteneinsicht bei einem Blitzerverfahren wichtig sein kann
Der Bußgeldbescheid zeigt regelmäßig nicht den vollständigen Ermittlungs- und Messvorgang. Durch Akteneinsicht lassen sich je nach Verfahren insbesondere Messunterlagen, Messfoto, Protokolle und weitere für die Fahreridentifizierung oder Messung relevante Unterlagen prüfen.
Eine anwaltliche Prüfung kann klären, ob der Tatvorwurf anhand der Akte nachvollziehbar ist, ob das richtige Fahrzeug und die richtige Person zugeordnet wurden und ob sich aus Messung oder Verfahren konkrete Einwendungen ergeben. Eine Einstellung oder Reduzierung lässt sich daraus nicht pauschal versprechen.
Diese Unterlagen helfen bei der Erstprüfung
- Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder vollständiger Bußgeldbescheid einschließlich Umschlag, soweit vorhanden
- Angaben zum Zustellungsdatum und zu bereits laufenden Fristen
- Vorhandenes Messfoto oder Zugangsdaten zu einem Behördenportal
- Informationen zu früheren Verkehrsverstößen, Punkten oder Fahrverboten, soweit bekannt
- Bei Fahranfängern Angaben zum Beginn und Stand der Probezeit
- Versicherungsnummer oder Rechtsschutzunterlagen, wenn Verkehrsrechtsschutz besteht
Probezeit und Voreintragungen nicht isoliert betrachten
Für Fahrer in der Probezeit können neben dem eigentlichen Bußgeld weitere fahrerlaubnisrechtliche Folgen entstehen. Entscheidend sind Art und Rechtskraft des Verstoßes sowie die bisherige Vorgeschichte. Einen Überblick über aktuelle Entwicklungen bietet der Kanzleibeitrag zu Probezeitregeln für den Führerschein.
Auch bei bereits vorhandenen Punkten oder früheren Geschwindigkeitsverstößen sollte nicht nur der neue Bescheid betrachtet werden. Voreintragungen können etwa für das Fahreignungs-Bewertungssystem oder die Frage eines Fahrverbots Bedeutung gewinnen.
Rechtsschutzversicherung und Kosten
Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Bußgeldverfahrens übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, dem versicherten Verkehrsrechtsschutz und den Bedingungen des konkreten Falls. Die Kanzlei weist auf ihrer Website darauf hin, dass bei vorhandener Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage vorab geklärt werden kann.
Weitere aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht finden Sie im News-Bereich der Kanzlei Artiisik.
Anwalt für Blitzerfälle in Berlin
Die Kanzlei Artiisik hat ihren Sitz in der Rönnestraße 28 in 14057 Berlin und berät mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht. In Berlin werden Verkehrsordnungswidrigkeiten zentral durch die Bußgeldstelle der Polizei Berlin bearbeitet; für die Verteidigung entscheidend sind jedoch der konkrete Bescheid, die Akte und die individuellen Rechtsfolgen.
FAQ
Wie lange kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss rechtzeitig bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingehen.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer vollständig ausfüllen?
Zur Sache müssen Betroffene sich grundsätzlich nicht selbst belasten. Erforderliche Angaben zur Person sind davon zu unterscheiden.
Lohnt sich ein Einspruch gegen jeden Blitzerbescheid?
Nein. Ob Einwendungen sinnvoll sind, lässt sich erst anhand von Tatvorwurf, Rechtsfolgen und möglichst auch der Verfahrensakte beurteilen.
Kann ein Anwalt ein Fahrverbot immer verhindern?
Nein. Ein Absehen vom Fahrverbot kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht und hängt vom Einzelfall ab.
Was sollte ich tun, wenn meine Einspruchsfrist bald endet?
Das Zustellungsdatum sollte sofort geprüft und die Frist gesichert werden. Eine spätere Prüfung der Akte ist möglich, eine versäumte Einspruchsfrist kann dagegen erhebliche Folgen haben.