Ein Führerschein aus den Jahren 2002, 2003 oder 2004 sieht noch immer modern aus. Scheckkartenformat, Foto, Sicherheitsmerkmale, alles scheinbar zeitgemäß. Genau das macht die kommende Umtauschfrist so tückisch, denn viele Betroffene halten ihr Dokument nicht für alt und sehen keinen Anlass, es genauer anzuschauen. Doch am 19. Januar 2027 endet die Frist für diese Ausstellungsjahrgänge. Entscheidend ist nicht, wann die Fahrerlaubnis erworben wurde, sondern das Datum, an dem die vorliegende Karte ausgestellt worden ist. Es steht auf der Vorderseite im Feld 4a.
Wer dort ein Datum aus den Jahren 2002 bis 2004 findet, sollte den Antrag nicht bis zum Winter 2026 aufschieben. Die Erfahrung mit anderen behördlichen Fristen zeigt, dass sich Termine, Bearbeitungszeiten und Rückfragen gerade kurz vor einem Stichtag häufen. Der Umtausch selbst ist kein großes Verfahren. Das Warten darauf kann es werden.
Warum Millionen Führerscheine ausgetauscht werden
Hinter der Aktion steht kein Zweifel an der Fahrfähigkeit älterer Autofahrer und auch keine heimliche neue Prüfung. Es geht um die Dokumente. Führerscheine sollen innerhalb der Europäischen Union einheitlicher, besser vor Fälschungen geschützt und in den zuständigen Registern leichter nachvollziehbar sein. Grundlage ist die europäische Führerscheinrichtlinie, die Deutschland über die Fahrerlaubnis Verordnung umgesetzt hat.
Rund 43 Millionen deutsche Führerscheine waren oder sind von dem gestaffelten Pflichtumtausch betroffen.
- Alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sollen spätestens bis zum 19. Januar 2033 ersetzt sein.
- Ein Austausch dieser Größenordnung lässt sich nicht an einem einzigen Stichtag bewältigen. Deshalb wurden die Betroffenen auf verschiedene Jahrgänge verteilt.
- Die Staffelung ist vernünftig. Ihre Kommunikation ist es weniger. Viele Menschen haben zwar vom Pflichtumtausch gehört, erinnern sich aber vor allem an Tabellen nach Geburtsjahr.
- Diese waren für die alten Papierführerscheine maßgeblich. Bei Kartenführerscheinen, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, zählt dagegen das Ausstellungsjahr des Dokuments.
Wer bis zum 19. Januar 2027 umtauschen muss
Die nächste Frist betrifft Kartenführerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004. Es spielt keine Rolle, ob der Führerschein nach einem Umzug, wegen eines Verlusts, nach einer Namensänderung oder beim Austausch eines früheren Papierdokuments ausgestellt wurde. Maßgeblich bleibt das Datum im Feld 4a der aktuellen Karte.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren alten Führerschein unabhängig von dessen Form und Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Diese Sonderregel soll verhindern, dass ältere Fahrer wegen der gestaffelten Termine früher als nötig zur Behörde müssen.
Für alle anderen Karteninhaber sieht der weitere Zeitplan so aus: Dokumente aus den Jahren 2005 bis 2007 müssen bis Januar 2028 ersetzt werden. Für das Ausstellungsjahr 2008 endet die Frist 2029, für 2009 im Jahr 2030. Danach folgt jährlich der nächste Jahrgang, bis die Karten aus dem Zeitraum 2012 bis zum 18. Januar 2013 im Januar 2033 an der Reihe sind.
Der Umtausch ist keine neue Führerscheinprüfung
Die größte Sorge vieler Betroffener ist unbegründet. Beim Umtausch eines Pkw oder Motorradführerscheins werden weder Fahrkenntnisse geprüft noch eine theoretische Prüfung oder eine ärztliche Untersuchung verlangt. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Ersetzt wird nur das Dokument, mit dem sie nachgewiesen wird.
Für den Antrag werden üblicherweise ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein benötigt. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort. Die Gebühr liegt häufig bei etwa 25 bis 30 Euro, kann je nach Behörde und Versandart aber etwas höher ausfallen. Hinzu kommen die Kosten für das Foto und, falls gewünscht, für eine direkte Zusendung.
Wurde der alte Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt, kann eine Karteikartenabschrift verlangt werden. Das betrifft vor allem Dokumente, deren ursprüngliche Daten noch nicht vollständig digital verfügbar sind. Die Abschrift wird bei der früheren Führerscheinstelle angefordert und an die heute zuständige Behörde geschickt. Wer mehrfach umgezogen ist, sollte diesen Punkt früh prüfen.
Alte Fahrerlaubnisklassen gehen nicht verloren
Mit dem neuen Dokument wird die Fahrerlaubnis nicht auf moderne Standardklassen zusammengestrichen. Alte Berechtigungen, etwa aus der früheren Klasse 3 oder aus Fahrerlaubnisklassen der DDR, werden in die heute geltenden Klassen und Schlüsselzahlen übertragen. Der sogenannte Besitzstand bleibt gewahrt.
Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf den neuen Führerschein. Gerade bei alten Klassen können mehrere Eintragungen und nationale Schlüsselzahlen nötig sein, um frühere Rechte abzubilden. Wer Anhänger, bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge oder ältere Fahrzeugkombinationen fahren darf, sollte nach Erhalt prüfen, ob diese Berechtigungen korrekt eingetragen wurden. Ein Fehler lässt sich leichter klären, solange die Unterlagen und der Verwaltungsvorgang noch greifbar sind.
Warum der neue Führerschein nur 15 Jahre gilt
Der neue Kartenführerschein besitzt ein Ablaufdatum und muss nach 15 Jahren erneut ausgestellt werden. Das klingt zunächst nach einer Befristung der Fahrerlaubnis, ist aber keine. Bei Pkw und Motorrädern läuft nur das Dokument ab, nicht das Recht zum Fahren. Nach 15 Jahren wird ein aktuelles Foto eingereicht und eine neue Karte erstellt. Eine Prüfung oder medizinische Kontrolle ist allein wegen des Dokumentenablaufs nicht vorgesehen.
Anders können die Regeln bei Lastwagen und Bussen aussehen. Dort gibt es echte Befristungen einzelner Fahrerlaubnisklassen, für deren Verlängerung ärztliche Nachweise erforderlich sein können. Der allgemeine Stufenplan für den Pflichtumtausch darf daher nicht mit den Vorschriften für beruflich genutzte schwere Fahrzeuge verwechselt werden.
Was passiert, wenn die Frist verpasst wird
Nach dem 19. Januar 2027 verliert ein betroffener alter Führerschein als Dokument seine Gültigkeit. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis für Pkw oder Motorrad erlischt dadurch nicht. Wer bei einer Kontrolle nur das abgelaufene Dokument vorzeigt, begeht daher nicht automatisch die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Es kann jedoch ein Verwarnungsgeld erhoben werden.
Lästiger können die Folgen im Ausland werden. Polizeibeamte, Mietwagenunternehmen oder andere Stellen müssen nicht ohne Weiteres erkennen, dass hinter einem abgelaufenen deutschen Dokument weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis steht. Diskussionen an einer Grenze, bei einer Verkehrskontrolle oder am Mietwagenschalter sind unnötig und im schlechtesten Moment teuer.
Der Pflichtumtausch ist lästige Verwaltung, nicht mehr. Gerade deshalb gibt es wenig Grund, ihn zu verdrängen. Ein Blick auf Feld 4a dauert wenige Sekunden. Steht dort 2002, 2003 oder 2004, gehört der Antrag auf die persönliche Liste für 2026 und nicht erst auf den Kalender für Januar 2027.