Geblitzt – was sollte ich jetzt tun?
Prüfen Sie Tatzeit, Ort, Kennzeichen, gemessene Geschwindigkeit und den abgezogenen Toleranzwert und bewahren Sie Anhörungsbogen sowie Bußgeldbescheid auf. Zahlen Sie nicht vorschnell, wenn Fahreridentität, Messung oder drohende Punkte und Fahrverbote geprüft werden sollen.
Wie hoch ist das Bußgeld nach einem Blitzer?
Für Pkw und Motorräder reichen die Regelsätze je nach Überschreitung von 20 bis 800 Euro; innerorts sind sie meist höher als außerorts. Bei einem Bußgeldbescheid kommen grundsätzlich mindestens 25 Euro Gebühr und regelmäßig 3,50 Euro Zustellauslagen hinzu.
Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsmessung abgezogen?
Bei standardisierten Messungen werden üblicherweise bis 100 km/h 3 km/h und bei mehr als 100 km/h 3 Prozent des Messwerts abgezogen. Bei besonderen Messverfahren, etwa einer Nachfahrt, können andere Toleranzwerte gelten.
Ab wann drohen Punkte oder ein Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens?
Für Pkw und Motorräder fällt regelmäßig ab 21 km/h zu viel ein Punkt an; zwei Punkte und ein reguläres Fahrverbot drohen innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. In der Probezeit gilt eine Überschreitung ab 21 km/h regelmäßig als schwerwiegender Verstoß, der zusätzlich ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit auslösen kann.
Wie lange kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Er ist schriftlich, elektronisch in einer zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen.
Wann kann sich ein Einspruch gegen einen Blitzer-Bußgeldbescheid lohnen?
Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist, Messwert oder Toleranzabzug unplausibel erscheinen, Unterlagen fehlen oder Punkte beziehungsweise ein Fahrverbot drohen. Ob ein Mess-, Bedienungs- oder Verfahrensfehler den Bescheid tatsächlich angreifbar macht, lässt sich regelmäßig erst anhand der Bußgeldakte beurteilen.
Muss ich den Anhörungsbogen nach einem Blitzer ausfüllen?
Betroffene müssen sich zur Sache grundsätzlich nicht selbst belasten, sollten aber falsche oder unvollständige Personalangaben berichtigen. Eine Einlassung zum Fahrer oder zum Tatvorwurf sollte erst nach Prüfung der individuellen Situation erfolgen.
Muss der Fahrzeughalter das Blitzer-Bußgeld bezahlen?
Nein, bei Geschwindigkeitsverstößen gilt grundsätzlich die Fahrerhaftung, sodass die tatsächlich fahrende Person verantwortlich ist. Kann der Fahrer nicht rechtzeitig festgestellt werden, kann dem Halter unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine Fahrtenbuchauflage drohen.
Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die Verfolgungsverjährung beträgt vor Erlass des Bußgeldbescheids grundsätzlich drei Monate und danach sechs Monate. Anhörung, Bekanntgabe eines Ermittlungsverfahrens oder andere gesetzliche Maßnahmen können die Verjährung unterbrechen und neu beginnen lassen.
Wann sollte ich wegen eines Blitzer-Verfahrens einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten?
Anwaltliche Hilfe ist besonders bei drohendem Fahrverbot, Punkten, Probezeitmaßnahmen, beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein oder begründeten Zweifeln an Messung und Fahreridentifizierung sinnvoll. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen; Kosten und eine mögliche Deckung durch die Rechtsschutzversicherung hängen vom Einzelfall und Vertrag ab.
Blitzer-Bußgelder für Pkw und Motorräder im Überblick
Die Tabelle zeigt die Regelsätze für fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitungen nach Abzug der Messtoleranz. Sie gilt für gewöhnliche Pkw und Motorräder ohne Anhänger; für andere Fahrzeugarten gelten teilweise höhere Sanktionen.
| Überschreitung | Bußgeld innerorts | Punkte innerorts | Fahrverbot innerorts | Bußgeld außerorts | Punkte außerorts | Fahrverbot außerorts |
|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 Euro | keine | keines | 20 Euro | keine | keines |
| 11 bis 15 km/h | 50 Euro | keine | keines | 40 Euro | keine | keines |
| 16 bis 20 km/h | 70 Euro | keine | keines | 60 Euro | keine | keines |
| 21 bis 25 km/h | 115 Euro | 1 Punkt | keines | 100 Euro | 1 Punkt | keines |
| 26 bis 30 km/h | 180 Euro | 1 Punkt | keines* | 150 Euro | 1 Punkt | keines* |
| 31 bis 40 km/h | 260 Euro | 2 Punkte | 1 Monat | 200 Euro | 1 Punkt | keines* |
| 41 bis 50 km/h | 400 Euro | 2 Punkte | 1 Monat | 320 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51 bis 60 km/h | 560 Euro | 2 Punkte | 2 Monate | 480 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
| 61 bis 70 km/h | 700 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | 600 Euro | 2 Punkte | 2 Monate |
| mehr als 70 km/h | 800 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | 700 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
* Ein einmonatiges Fahrverbot kommt regelmäßig auch in Betracht, wenn bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h rechtskräftig geahndet wurde und innerhalb eines Jahres seit deren Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden. Vorsatz, Gefährdung, besondere Fahrzeugarten oder weitere Verstöße können zu abweichenden Sanktionen führen; maßgeblich sind insbesondere die Tabelle 1 zur Bußgeldkatalog-Verordnung, die Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, § 67 OWiG und § 107 OWiG.